Die Feuerbestattung? Unter einer Feuerbestattung versteht man die Veraschung einer Leiche. Üblicherweise verbrennt man den Leich- nam dafür zusammen mit dem Sarg in einem Krema- torium. Die Überreste werden in eine Aschekapsel gegeben und im Anschluss in einer Schmuckurne beerdigt. Durch einen feuerfesten Schamottestein, der mit einer Nummer versehen wird, ist die einwandfreie Zuordnung der Asche gewährleistet. Früher nannte man die Feuerbestattung einfach Leichenverbrennung, heute bezeichnen auch die Begriffe Einäscherung, Brandbestattung, Urnenbestatt- ung und Kremation oder Kremierung den Prozess des Verbrennens und anschließenden Beisetzens der sterblichen Überreste des Verstorbenen in einer Urne.
Feuerbestattung: Ablauf von Bestattung und Trauerfeier Bei einer Feuerbestattung findet die Trauerfeier oft schon einige Tage vor der eigentlichen Einäscherung statt. Dadurch wird den Angehörigen die Möglich- keit gegeben, während der Aufbahrung gebührend vom Verstorbenen im Sarg Abschied zu können. Die Urnenbeisetzung erfolgt dann separat zur Trauer- feier: Der Sarg wird zum Krematorium überführt. Einige Krematorien bieten den Angehörigen mittlerweile die Möglichkeit zuzuschauen, wie der Sarg in den Ofen einfährt. Die eigentliche Einäscherung dagegen kann in der Regel nicht beobachtet werden. Selbstverständlich ist es auch möglich, die Trauer- feier zusammen mit der Urne abzuhalten. Das hat den Vorteil, dass die Trau- ergäste kein zweites Mal anreisen müssen und alle an der Beisetzung teilnehmen können.
Die Seebestattung Für eine Seebestattung ist die Voraussetzung, dass der Verstorbene eine besondere Beziehung zur See hatte. Angehörige können eine schriftliche Erklärung abge- ben. Es ist eine Art der Naturbestattung, die die Ein- äscherung im Krematorium voraussetzt. In extra aus- gewiesenen Gebieten der Ost- und Nordsee außerhalb
der 3-Meilen-Zone wird die Asche des Verstorbenen in einer wasserlöslichen Urne aus Zellulose, Sand- oder Salzstein der See übergeben.
Die anonyme Bestattung Der Verstorbene wird anonym ohne Grabstein auf einer dafür vorgesehenen Rasenfläche beigesetzt. Angehörige müssen sich bewusst sein, dass es später keinen direkten Ort zum Gedenken gibt. Auch ein Begleiten des Sarges oder der Urne zum Grab ist bei einer anonymen Bestattung nicht möglich. Anders ist es bei der halbanonymen Bestattung. Die Hinterbliebenen
können zur Bestattung den genauen Beisetzungsplatz erfahren und die Urne oder den Sarg zur Beisetzung begleiten. Die Entscheidung für eine anonyme oder halbanonyme Bestattung sollte also gut überlegt sein.
Das Baumgrab Natürlich, einfach und schlicht und darum so besonders ist das Baumgrab. Diese Art der Bestattungsform erfährt immer mehr Zuspruch. Die Asche des Verstorbenen wird in einer Urne im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt und findet dort die letzte Ruhe.
Die Grabstätte muss nicht gepflegt werden. Angehörige haben dennoch einen Ort des Erinnerns.
Die Erdbestattung? Von einer Erdbestattung spricht man bei der Beisetzung des Verstorbenen in einem in der Regel hölzernen Sarg unter der Erde. Die Erdbestattung ist eine der ältesten Bestattungsformen der Welt. Sie ist religiös motiviert und vor allem mit dem Gedanken der leiblichen Aufer- stehung Christi verknüpft. Ein anderes Wort für Erdbe- stattung ist der Begriff „Beerdigung“. Er greift speziell die Tatsache auf, dass man bei einer Erdbestattung in der Erde begraben wird. Heute wird der Begriff Beerdigung als Synonym für alle Be- stattungsarten gebraucht, ist also nicht mehr zwingend an die Erdbestattung gebunden.
In Deutschland herrscht Friedhofszwang, das heißt, es ist nicht erlaubt, die sterblichen Überreste des Verstorbenen außerhalb von Friedhofsmauern zu beerdigen. Erdbestattungen müssen also immer auf einem Friedhof oder einem als Friedhof gewidmeten, durch eine Mauer oder ein Zaun geschütz- ten Grundstück vorgenommen werden. Üblicherweise wird der Verstorbene entweder auf dem Friedhof des Ortes beigesetzt, in dem er seinen letzten Wohnsitz hatte oder auf einem Friedhof am Wohnort der Hinterbliebenen.
Das Schönste, was ein Mensch hinterlassen kann, ist ein Lächeln im Gesicht derjenigen, die an ihn denken.
Erd-, Feuer-, Natur-, See- oder anonyme Bestattungen! Wir sind der kompetente Ansprechpartner für die Bestattungsart Ihrer Wahl. Diese richtet sich grundsätzlich nach dem Willen des Verstorbenen! Liegt keine Willenserklärung vor oder ist der Wille nicht bekannt, entscheiden Sie als Angehörige über die Bestattungsart.
Wir sind Tag & Nacht für Sie erreichbar  Tel:  0 25 71 - 25 04     Mobil: 0 172 - 52 52 216
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Die Feuerbestattung? Unter einer Feuerbestattung versteht man die Veraschung einer Leiche. Üblicher- weise verbrennt man den Leichnam dafür zusammen mit dem Sarg in einem Krematorium. Die Überreste werden in eine Aschekapsel gegeben und im An- schluss in einer Schmuckurne beerdigt. Durch einen feuerfesten Schamottestein, der mit einer Nummer versehen wird, ist die einwandfreie Zuordnung der Asche ge- währleistet. Früher nannte man die Feuerbestattung einfach Leichenver- brennung, heute bezeichnen auch die Begriffe Einäscherung, Brandbestattung, Urnenbestattung und Kremation oder Krem- ierung den Prozess des Verbrennens und anschließenden Bei- setzens der sterblichen Überreste des Verstorbenen in einer Urne. Feuerbestattung: Ablauf von Bestattung und Trauerfeier Bei einer Feuerbestattung findet die Trauerfeier oft schon ein- ige Tage vor der eigentlichen Einäscherung statt. Dadurch wird den Angehörigen die Möglichkeit gegeben, während der Auf- bahrung gebührend vom Verstorbenen im Sarg Abschied zu können. Die Urnenbeisetzung erfolgt dann separat zur Trauer- feier: Der Sarg wird zum Krematorium überführt. Einige Krema- torien bieten den Angehörigen mittlerweile die Möglichkeit zuzu- schauen, wie der Sarg in den Ofen einfährt. Die eigentliche Ein- äscherung dagegen kann in der Regel nicht beobachtet werden. Selbstverständlich ist es auch möglich, die Trauerfeier zusam- men mit der Urne abzuhalten. Das hat den Vorteil, dass die Trauergäste kein zweites Mal anreisen müssen und alle an der Beisetzung teilnehmen können.
Die Seebestattung Für eine Seebestattung ist die Voraussetz- ung, dass der Verstorbene eine besond- ere Beziehung zur See hatte. Angehör- ige können eine schriftliche Erklärung abgeben. Es ist eine Art der Naturbest- attung, die die Einäscherung im Krema- torium voraussetzt. In extra ausgewiesenen Gebieten der Ost- und Nordsee außerhalb der 3-Meilen- Zone wird die Asche des Verstorbenen in einer wasserlöslich- en Urne aus Zellulose, Sand-/ Salzstein der See übergeben.
Die anonyme Bestattung Der Verstorbene wird anonym ohne Grab- stein auf einer dafür vorgesehenen Rasen- fläche beigesetzt. Angehörige müssen sich bewusst sein, dass es später kei- nen direkten Ort zum Gedenken gibt. Auch ein Begleiten des Sarges oder der Urne zum Grab ist bei einer anonymen Be- stattung nicht möglich. Anders ist es bei der halbanonymen Be- stattung. Die Hinterbliebenen können zur Bestattung den ge- nauen Beisetzungsplatz erfahren und die Urne oder den Sarg zur Beisetzung begleiten. Die Entscheidung für eine anonyme oder halbanonyme Bestattung sollte also gut überlegt sein.
Das Baumgrab Natürlich, einfach und schlicht und darum so besonders ist das Baumgrab. Diese Art der Bestattungsform erfährt immer mehr Zuspruch. Die Asche des Verstorbenen wird in einer Urne im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt und findet dort die letzte Ruhe. Die Grabstätte muss nicht gepflegt werden. Angehörige haben dennoch einen Ort des Erinnerns.
Die Erdbestattung? Von einer Erdbestattung spricht man bei der Beisetzung des Verstorbenen in einem in der Regel hölzernen Sarg unter der Erde. Die Erdbestattung ist eine der ältesten Bestattungsformen der Welt. Sie ist reli- giös motiviert und vor allem mit dem Ge- danken der leiblichen Auferstehung Christi verknüpft. Ein anderes Wort für Erdbestattung ist der Begriff „Beerdigung“. Er greift speziell die Tatsache auf, dass man bei einer Erdbestattung in der Erde begraben wird. Heute wird der Begriff Beerdigung als Synonym für alle Bestatt- ungsarten gebraucht, ist also nicht mehr zwingend an die Erd- bestattung gebunden. In Deutschland herrscht Friedhofszwang, das heißt, es ist nicht erlaubt, die sterblichen Überreste des Verstorbenen außerhalb von Friedhofsmauern zu beerdigen. Erdbestattungen müssen also immer auf einem Friedhof oder einem als Friedhof gewid meten, durch eine Mauer oder ein Zaun geschützten Grund stück vorgenommen werden. Üblicherweise wird der Verstorb ene entweder auf dem Friedhof des Ortes beigesetzt, in dem er seinen letzten Wohnsitz hatte oder auf einem Friedhof am Wohnort der Hinterbliebenen.
Erd-, Feuer-, Natur-, See- oder anonyme Bestattungen! Wir sind der kompetente Ansprechpartner für die Bestattungsart Ihrer Wahl. Diese richtet sich grundsätzlich nach dem Willen des Verstorbenen! Liegt keine Willenserklärung vor oder ist der Wille nicht bekannt, entscheiden Sie als An- gehörige über die Bestattungsart.
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